Kanton Thurgau
Der Thurgauer Gewerbeverband aktualisiert die Informationen betreffend Unternehmen in der Corona-Krise periodisch. So werden etwa Informationen zur Kurzarbeit, Fragen zur Öffnung/Schliessung oder der rechtliche Umgang behandelt:
Laufende Informationen zur Corona-Situation der Industrie- und Handelskammer Thurgau (IHK TG):
Das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Thurgau ist die verantwortliche Stelle für die Anmeldung im Rahmen der Kurzarbeit:
Ab 1. Februar 2021
Betroffene Unternehmen können einen Antrag auf ein zinsloses Darlehen stellen. Damit ein Unternehmen als Härtefall gilt, sind sowohl die Kriterien des Bundes als auch jene des Kantons Thurgau zu erfüllen. Die zinslosen Darlehen sind begrenzt auf max. 25% des durchschnittlichen Jahresumsatzes, limitiert bei CHF 500'000 und auf 10 Jahre befristet. Zur Zulassungsprüfung ist eine Onlineplattform vorgesehen.
Ab 1. Juli 2021
Betroffene Unternehmen können ein Gesuch auf Umwandlung von max. 75% der Darlehenssumme in nicht rückzahlbare Beiträge (a-fonds-perdu) stellen.
Bund
Der Bundesrat hat entschieden, dass Betriebe, die ab dem 27. April 2020 wieder geöffnet werden dürfen, über ein Schutzkonzept verfügen müssen. Mit diesem Schutzkonzept soll das Übertragungsrisiko minimiert werden. Insofern muss in diesem Schutzkonzept dargestellt werden, wie die Hygiene- und Verhaltensregeln des BAG eingehalten werden. Verantwortlich für die Erstellung der Schutzkonzepte ist jeder einzelne Betrieb. Bitte informieren Sie sich auch bei Ihrem Branchen- oder Berufsverband über branchenspezifische Vorlagen. Eine Genehmigung der Konzepte durch kantonale oder Bundesstellen ist nicht vorgesehen.
Der Bundesrat stellt Unternehmen in der Schweiz aufgrund der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus Liquiditätshilfen im Umfang von insgesamt 20 Milliarden Franken zur Verfügung. Mit Überbrückungskrediten (COVID-19-Kredite) werden betroffene Unternehmen möglichst unbürokratisch, gezielt und rasch unterstützt.
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