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Arbon, 30. Juni 2015

Parkieren kostet 1 Franken in der Stunde – Grundgebühr von 3 Franken aufgehoben

Das Parkieren auf den monetär bewirtschafteten Parkfeldern der Stadt Arbon kostet ab sofort 1 Franken pro Stunde. Die bisher gemäss Parkierreglement gültige minimale Grundgebühr von 3 Franken für 3 Stunden in den Langzeitparkierzonen wird aufgehoben.

Mit der Inkraftsetzung des neuen Parkierreglements am 1. Januar 2015 sollten während einer zweijährigen Einführungsphase Erfahrungen gesammelt werden, wie sich die Bestimmungen in der Praxis bewähren. Bereits nach der rund fünfmonatigen Beobachtungsphase seit der Einführung der neuen Erlasse zeigt sich der Unmut bei einem grossen Teil der Arboner Bevölkerung. Insbesondere die hohe Grundgebühr wurde bemängelt.

Eine Änderung der reglementarischen Bestimmungen über die Kurz- oder Langzeitparkierzone ist ausschliesslich über eine Anpassung des Parkierreglements durch das Stadtparlament möglich. Damit eine Änderung noch vor den Sommerferien umgesetzt werden kann, hat das Stadtparlament dem Stadtrat zustimmende Signale gesandt, um gemäss Art. 40 Abs. 7 der Gemeindeordnung dringlich zu verfahren. Der Stadtrat hat reagiert und legte für Langzeitparkierzonen provisorisch und ab sofort eine Parkiergebühr von Fr. 1.-- pro Stunde fest. Im Herbst wird der Stadtrat eine Arbeitsgruppe einsetzen, welche die Erkenntnisse aus den bisher gemachten Erfahrungen umsetzen wird, um das vorgesehene Revisionsverfahren für das Parkierreglement in die Wege zu leiten.

Mit der Anpassung der Parkiergebühr wird dem Bedürfnis entsprochen, die Parkplätze beim Seeparksaal, Schwimmbad, Wöschplatz und an der Grabenstrasse auch kurzzeitig nutzen zu können. Diese Praxis wird bei den übrigen monetär bewirtschafteten Parkplätzen der Langzeitparkierzone (z.B. am Hafen) ebenfalls angewendet.

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