5. November 2013
Verkehrsberuhigung im Gebiet Stacherholz umgesetzt
Bereits im Mai 2013 hat der Stadtrat angekündigt, im Gebiet Stacherholz diverse Verkehrsberuhigungsmassnahmen zu realisieren. Nach der einspruchslosen öffentlichen Auflage wurden die Signalisationen zum Schutz vor quartierfremden Verkehr gestellt, die ergänzenden Markierungen angebracht oder entfernt und die Parkuhren für die gebührenpflichtige Nutzung der Parkplätze eingerichtet.
Im Weiteren wurden in diversen Strassen Fahrverbote für Quartierfremde signalisiert, wobei der Zubringerdienst für Besuchende und Lieferanten weiterhin möglich ist. Im Gebiet des Stacherholz-Schulhauses wird das Parkieren gebührenpflichtig.
Die Zufahrtsstrassen zum Wohnquartier südlich der äusseren Stacherholzstrasse sind mit einem Fahrverbot für Motorfahrzeuge belegt worden. Dies, um die Quartierbewohner vom Parkplatz-Suchverkehr und von wiederrechtlich abgestellten Fahrzeugen besser zu schützen. Das Zubringerrecht gilt ausschliesslich für Quartierbewohnende und deren Besucher. Dasselbe gilt für die Gebiete an der Tell-, Stauffacher- und Winkelriedstrasse. In allen vorgenannten Gebieten sowie neu auch an der Grüntal- und Alpenblickstrasse ist das Abstellen von Fahrzeugen, ausgenommen auf den markierten Parkfeldern, zukünftig nicht mehr zulässig.
Die insgesamt 101 Parkplätze bei der Dreifachsporthalle, auf dem Lehrerparkplatz vor dem Stacherholz-Schulhaus sowie entlang der westlichen Stacherholzstrasse werden neu monetär bewirtschaftet. An der Stacherholzstrasse, zwischen der Landquart- und Apfelbaumstrasse, gilt auf 17 markierten Parkfeldern neu die Regelung der Blauen Zone. Ausserhalb der Markierungen dürfen keine Fahrzeuge abgestellt werden. Die neue Regelung gilt per sofort.
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