Arbon, 19. Juni 2023
Stadt entfernt unrechtmässig platzierte Strassenreklamen
Um Unklarheiten zu beseitigen, hat der Arboner Stadtrat im Dezember 2021 den Anhang I zu den Richtlinien für Strassenreklamen der Stadt Arbon angepasst. Dadurch soll das widerrechtliche Anbringen von Plakaten unterbunden werden.
Der besagte Anhang regelt das temporäre Aufstellen bzw. Anbringen von Strassenreklamen für kommunale, kantonale und eidgenössische Wahlen und Abstimmungen sowie Anlässe in der Stadt Arbon und gibt detailliert Auskunft zu den erlaubten Reklamestandorten. Diese können auch einem Übersichtsplan entnommen werden. Im Plan sind sowohl die fixen Standorte von Plakatständern ersichtlich als auch diejenigen Stellen, wo Banden oder Hänger angebracht werden dürfen – beispielsweise an Brückengeländern oder Maschendrahtzäunen. Die Richtlinien samt Anhang sind auf der städtischen Website unter www.arbon.ch/reklame abrufbar. Bei Fragen steht die städtische Abteilung Bau/Umwelt gern zur Verfügung.
Seit Dezember 2021 wurden Veranstalter, Parteien und Gruppierungen auf unrechtmässig angebrachte Strassenreklamen aufmerksam gemacht. Künftig werden unzulässig platzierte Reklamen ohne vorgängige Meldung an die Plakatierenden entfernt. Die entfernten Strassenreklamen können dann beim städtischen Werkhof abgeholt werden.
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