Arbon, 30. Mai 2023
Kanton gibt grünes Licht für Stadthof
Das kantonale Departement für Inneres und Volkswirtschaft hat den Gestaltungsplan Stadthof sowie die damit verbundene vorgezogene Zonenplanänderung und die entsprechende Ergänzung des Baureglements genehmigt.
Am 13. Februar 2022 sprachen sich die Arbonerinnen und Arboner an der Urne für das Projekt Stadthof aus: Sie stimmten den vorgezogenen Ergänzungen des Baureglements sowie Änderungen des Zonenplans für das Stadthofareal zu. Mit Entscheid vom 17. Mai 2023 hat das Departement für Inneres und Volkswirtschaft (DIV) nun den vom Stadtrat Arbon am 14. Juni 2021 beschlossenen Gestaltungsplan Stadthof genehmigt, ebenso die vorgezogene Zonenplanänderung für das Stadthofareal und die Ergänzung des Baureglements (Art. 8bis und 37bis). Bei Art. 37bis BauR handelt es sich um das Konzept zur Anordnung höherer Häuser und Hochhäuser. Gegen den Gestaltungsplan Stadthof war kein Referendum ergriffen worden. Nach Ablauf der 30-tägigen Beschwerdefrist kann der Stadtrat Arbon somit für die drei Teilentscheide Inkraftsetzung beschliessen.
Im Sommer 2022 forderte das kantonale Departement für Bau und Umwelt (DBU) die Stadt Arbon auf, das oben beschriebene Verfahren zu sistieren. Der Stadtrat führte daraufhin verschiedene Gespräche mit den involvierten kantonalen Stellen und forderte einen rechtsmittelfähigen Entscheid in der Angelegenheit. Da der ehemalige Arboner Stadtpräsident Dominik Diezi seit vergangenem Sommer Departementsvorsteher des DBU ist, stand dieses im Ausstand, und das Departement für Inneres und Volkswirtschaft hatte über das Geschäft zu entscheiden.
Mit dem Entscheid und der anschliessenden Inkraftsetzung wird Art. 37bis ins aktuelle Baureglement eingefügt. Aus dem Entscheid des DIV kann nicht abgeleitet werden, dass weitere Gebiete aus der Ortsplanung herausgenommen und vorgezogen werden könnten. Daran, dass eine Ablehnung der Ortsplanungsrevision an der Volksabstimmung von Mitte Juni zu Rechts- und Planungsunsicherheiten führt, ändert sich nichts.
Aufgrund der Tatsache, dass das Arboner Stimmvolk am 18. Juni 2023 an der Urne über die Ortsplanungsrevision befinden wird, hatte der Stadtrat nicht mehr damit gerechnet, dass der Kanton vor diesem Zeitpunkt in Sachen Stadthof entscheiden würde. So nimmt er den Entscheid überrascht, aber erfreut zur Kenntnis.
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