Arbon, 1. Februar 2022
Begehungen zur Festlegung der Gewässerräume
Gemäss dem revidierten Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer, das seit 2011 in Kraft ist, müssen Kantone und Gemeinden erfassen, welchen Raum oberirdische Gewässer einnehmen. Dies ist nicht nur in Zusammenhang mit dem Schutz vor Hochwasser von Bedeutung, sondern auch in Bezug auf Bauten und Anlagen, die zu Gewässern einen Mindestabstand einhalten müssen. Nachdem der Kanton Thurgau per Ende 2018 den behördenverbindlichen Gewässerraum festgelegt hat, muss die Stadt Arbon bis Ende 2026 die Gewässerräume auf Gemeindegebiet grundeigentümerverbindlich festlegen. In Arbon betrifft dies neben sieben Fliessgewässern auch zwei Weiher sowie das Bodenseeufer. Mit dieser Aufgabe hat der Stadtrat im Dezember 2021 die Fröhlich Wasserbau AG, Frauenfeld, in Zusammenarbeit mit der Strittmatter Partner AG, St.Gallen, beauftragt.
Zur Festlegung der Gewässerräume werden Fachpersonen dieser Firmen ab dem 7. Februar 2022 Begehungen entlang der Gewässer durchführen. Je nach Witterung wird diese Arbeit ungefähr vier bis sechs Wochen in Anspruch nehmen. Zur Erfassung der benötigten Daten müssen die Fachpersonen teils an Gewässer angrenzende Grundstücke betreten. Die Verantwortlichen sind bemüht, allfällige Unannehmlichkeiten möglichst gering zu halten und bitten diesbezüglich um Verständnis. Ab dem 7. Februar steht die zuständige Projektleiterin Stadtentwicklung Martina Scherrer via E-Mail oder Telefon 071 447 61 97 bei Fragen zur Verfügung.
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