IMPRESSUM  |  DATENSCHUTZERKLÄRUNG  |  SITEMAP AAA (Schriftgrösse)
Stadt Arbon Stadt Arbon

Um die gewünschte Schriftgösse zu speichern, müssen Sie in Ihrem Browser Cookies zulassen!

Arbon, 21. April 2022

Entschädigung von Gastfamilien ukrainischer Flüchtlinge

Die Thurgauer Konferenz für öffentliche Sozialhilfe (TKöS) und der Verband Thurgauer Gemeinden (VTG) haben für die Unterstützung von Gastfamilien eine gemeinsame Richtlinie erarbeitet (https://tkoes.ch/downloads/). Gastfamilien, welche ukrainische Flüchtlinge bei sich aufnehmen, sollen pauschal pro erwachsene Person 200 Franken und pro minderjährige Person 100 Franken monatlich erhalten.

An der Sitzung vom 21. April 2022 hat die Sozialhilfebehörde Arbon die Empfehlungen der TKöS und des VTG vertieft. Die Sozialhilfebehörde Arbon hat entschieden, die Richtlinien anzuwenden. Arboner Gastfamilien, welche eine Entschädigung für die Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen geltend machen möchten, können ab sofort die entsprechende Unterstützung anmelden. Das Anmeldeformular kann auf der Website der Stadt Arbon heruntergeladen werden (https://www.arbon.ch/politik-verwaltung/soziales/merkblaetter_und_reglemente).

Die Stadt Arbon und die Sozialhilfebehörde bedanken sich bei der Bevölkerung für die grosse Solidarität und die Unterstützung bei der Bewältigung der durch den Ukraine-Krieg ausgelösten Krise.

Keine
progress Das Dokument wird gespeichert...
Kontakt

STICHWORTE

Schnellzugriff

Stadt Arbon
Hauptstrasse 12
9320 Arbon

  • 071 447 61 61

Öffnungszeiten Stadtverwaltung

Montag 08.30–12.00 | 14.00–17.00
Dienstag 08.30–12.00 | 14.00–17.00
Mittwoch 08.30–12.00 | 14.00–17.00
Donnerstag 08.30–12.00 | 14.00–18.00
Freitag 08.30–14.00 durchgehend
Kontakt
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und Dienstleistungen ganz auf Ihre Bedürfnisse anzupassen. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

✕ Schliessen
logoArbonPrint