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Arbon, 21. April 2022
Entschädigung von Gastfamilien ukrainischer Flüchtlinge
Die Thurgauer Konferenz für öffentliche Sozialhilfe (TKöS) und der Verband Thurgauer Gemeinden (VTG) haben für die Unterstützung von Gastfamilien eine gemeinsame Richtlinie erarbeitet (https://tkoes.ch/downloads/). Gastfamilien, welche ukrainische Flüchtlinge bei sich aufnehmen, sollen pauschal pro erwachsene Person 200 Franken und pro minderjährige Person 100 Franken monatlich erhalten.
An der Sitzung vom 21. April 2022 hat die Sozialhilfebehörde Arbon die Empfehlungen der TKöS und des VTG vertieft. Die Sozialhilfebehörde Arbon hat entschieden, die Richtlinien anzuwenden. Arboner Gastfamilien, welche eine Entschädigung für die Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen geltend machen möchten, können ab sofort die entsprechende Unterstützung anmelden. Das Anmeldeformular kann auf der Website der Stadt Arbon heruntergeladen werden (https://www.arbon.ch/politik-verwaltung/soziales/merkblaetter_und_reglemente).
Die Stadt Arbon und die Sozialhilfebehörde bedanken sich bei der Bevölkerung für die grosse Solidarität und die Unterstützung bei der Bewältigung der durch den Ukraine-Krieg ausgelösten Krise.
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