Arbon, 9. Februar 2021
Urnengrabräumungen auf dem Friedhof
Im April werden auf dem Friedhof Arbon im Feld Mitte 132 Urnengräber aus den Jahren 1996 bis 2000 geräumt, dies nach Ablauf der allgemein gültigen Ruhezeit von 20 Jahren (Friedhofordnung Art. 15).
Die Eigentümer von Grabmälern sind berechtigt, die Gegenstände nach vorheriger Meldung an die Friedhofverwaltung zwischen dem 1. und dem 19. April zu entfernen. Drittpersonen dürfen dies nur mit schriftlicher Ermächtigung der jeweiligen Eigentümer tun. Nach Ablauf der Frist werden nicht abgeholte Gegenstände ohne Kostenfolge für die Angehörigen beseitigt. Nachträgliche Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. In die Namensliste der betroffenen Grabstellen kann bei der Friedhofwartung oder bei den Einwohnerdiensten im Stadthaus Arbon Einsicht genommen werden.
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