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Arbon, 12. Juli 2021
Alkohol- und Tabaktestkäufe in Arbon
Die eidgenössischen und kantonalen Jugendschutzbestimmungen untersagen den Verkauf von Spirituosen an unter 18-Jährige. Bier und Wein sowie andere gegorene Getränke ebenso wie Zigaretten dürfen nicht an unter 16-Jährige verkauft werden. Die Inhaberinnen und Inhaber bzw. die Mitarbeitenden eines Betriebes mit Alkoholausschank resp. Tabakverkauf sind für die Einhaltung der genannten Verbote verantwortlich. Testkäufe sind ein wichtiger Bestandteil des Jugendschutzes. Sie verbessern erfahrungsgemäss die Abgabepraxis von Alkohol und Tabak an Minderjährige und sensibilisieren für den Jugendschutz. Aus diesem Grund hat die Stadt Arbon dem Blauen Kreuz Thurgau/Schaffhausen den Auftrag erteilt, in den nächsten Wochen und Monaten Testkäufe in Arboner Verkaufsstellen und Lokalen durchzuführen.
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