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Arbon, 25. Februar 2021

Stadtrat bewilligt Abbruch der Wunderbar


An seiner Sitzung vom 22. Februar 2021 hat der Arboner Stadtrat der ZIK Immo AG den Abbruch der Wunderbar bewilligt. Zudem hat er die Petition für deren Erhalt beantwortet.

Im Dezember 2019 reichte die ZIK Immo AG je ein Gesuch für den Abbruch der Wunderbar an der Arboner Weitegasse und den Einbau eines Gastrobetriebs im danebengelegenen Saurer-Museum ein. Die Eigentümer beabsichtigten, anstelle der Wunderbar einen Bauinstallationsplatz für die Sanierung des Informatikgebäudes auf dem ZIK-Areal einzurichten.

Im Januar 2020 wurde dem Stadtrat Arbon eine Petition übergeben, in der dieser aufgefordert wurde, beide Gesuche abzulehnen. Der geplante Gastrobetrieb im Museum sei kein angemessener Ersatz für die Wunderbar, nicht zuletzt deshalb, weil eine Aussengastronomie aus zonenrechtlichen Gründen nicht möglich sei. Die Unterzeichnenden forderten in ihrer Petition, dass die Wunderbar für mindestens zwei Jahre weiterbetrieben werden solle, und dass geklärt werde, ob es Alternativen für den geplanten Bauinstallationsplatz und den Abbruch der Wunderbar gebe.

Keine Einigung am runden Tisch

Im Verlauf des vergangenen Jahres fanden zahlreiche vermittelnde Gespräche zwischen den involvierten Parteien statt. Allerdings blieb die gemeinsame Suche nach einer allseits befriedigenden Lösung erfolglos. Im Herbst 2020 hatte eine Untersuchung ergeben, dass eine Versetzung des Gebäudes mehrere Millionen Franken kosten würde. Die involvierten Parteien waren sich weitgehend einig darüber, dass sich unter diesen Umständen kaum ein Investor finden würde, der bereit wäre, die Wunderbar zu übernehmen.

Nicht im Schutzplan enthalten

Die Wunderbar ist im gültigen Schutzplan nicht als Schutzobjekt enthalten. Der Schutzplan wurde seit 2012 mehrmals überarbeitet und öffentlich aufgelegt. Er wurde 2014 durch das Stimmvolk beschlossen, wurde vom kantonalen Departement für Bau und Umwelt genehmigt und in seiner aktuellen Fassung Ende Juli 2020 durch den Stadtrat in Kraft gesetzt.

In seiner sehr einfachen Bauart erfüllt das Wunderbar-Gebäude die geltenden energetischen Anforderungen nicht. Eine entsprechende Sanierung wäre aufwändig und kostspielig. Aus Kostengründen erscheint auch ein Erwerb des Gebäudes mit Umschwung durch die Stadt nicht als realistisches Szenario.

Im Dezember nahm die Stadt Arbon die Bearbeitung des im Juni 2020 sistierten Abbruchgesuchs der ZIK Immo AG wieder auf. Nach sorgfältiger Abwägung und eingehender Prüfung der eingegangenen Einsprachen hat der Stadtrat an seiner Sitzung vom 22. Februar 2021 beschlossen, der ZIK Immo AG die Abbruchbewilligung zu erteilen. Weiter hat der Stadtrat die Petition zum Erhalt der Wunderbar beantwortet.

Gastroangebot vor dem Museum als Option

Die Stadt ist weiterhin darum bemüht, das Angebot an gastronomischen Nutzungen an dieser prominenten Seeuferlage zu erhalten und auszubauen. Dies ist auch eines der Ziele, die in der laufenden Erarbeitung einer Masterplanung für das gesamte Arboner Seeufer verfolgt werden. Im Vorfeld dieser Masterplanung werden zudem befristete gastronomische Zwischennutzungen ermöglicht. Vor diesem Hintergrund könnte auch die gastronomische Nutzung im Eingangsbereich des Saurer-Museums in Betracht gezogen werden.

Die seeseitig an Museum und Wunderbar angrenzende stadteigene Parzelle wird im Zuge der laufenden Ortsplanungsrevision für eine Umzonung zu einer Touristik- und Freizeitzone vorgeschlagen. Darin wären künftig auch gastronomische und gewerbliche Nutzungen zulässig.


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