Arbon, 21. Dezember 2021
Stadtrat schafft Klarheit bei Strassenreklamen
Der Stadtrat hat das Merkblatt "Richtlinien über Strassenreklamen für Wahlen, Abstimmungen und Veranstaltungen in der Stadt Arbon" angepasst. Dadurch sollen Unklarheiten beseitigt und das widerrechtliche Anbringen von Plakaten unterbunden werden.
Das Merkblatt, das 2014 letztmals revidiert worden war, regelt das temporäre Aufstellen bzw. Anbringen von Reklamen und Plakaten für kommunale, kantonale und eidgenössische Wahlen und Abstimmungen sowie Anlässe in der Stadt Arbon. Das angepasste Merkblatt gibt detailliert Auskunft zu den ab 2022 erlaubten Reklamestandorten. Diese können neu auch einem Übersichtsplan entnommen werden. Im Plan sind sowohl die fixen Standorte von Plakatständern ersichtlich als auch diejenigen Stellen, wo Banden oder Hänger angebracht werden dürfen – beispielsweise an Brückengeländern oder Maschendrahtzäunen. Bandenwerbung wird künftig an mehr Standorten als bisher gestattet sein. Hingegen sind Reklamen an Kandelabern neu nicht mehr möglich. Unrechtmässig platzierte Reklamen und Plakate werden durch den städtischen Werkhof entfernt.
Angepasst hat der Stadtrat auch den Verteilschlüssel für die 21 zur Verfügung stehenden Plakatständer. Der Schlüssel basiert auf den Wähleranteilen der an der letzten Stadtparlamentswahl beteiligten Parteien und gilt bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode. Das vom Stadtrat revidierte Merkblatt ist ab dem 1. Januar 2022 gültig. Im Hinblick auf die Gesamterneuerungswahlen der Stadtbehörden 2023 werden die Parteien der Region Arbon rechtzeitig über die Neuerungen informiert.
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