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Arbon, 30. August 2021

Grabräumungen auf dem Friedhof

Im November 2021 werden auf dem Friedhof Arbon 30 Gedenktafeln aus den Jahren 1997 bis 1999 an der Urnengedenkwand Rebenstrasse geräumt, dies nach Ablauf der allgemein gültigen Ruhezeit von 20 Jahren (Friedhofordnung Art. 16). Es werden lediglich die Tafeln sowie Gegenstände entfernt, die Urnen verbleiben im Erdreich.

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grabmälern sind berechtigt, Gegenstände nach vorheriger Meldung an die Friedhofverwaltung zwischen dem 15. und dem 26. November 2021 zu entfernen. Drittpersonen dürfen dies nur mit schriftlicher Ermächtigung der jeweiligen Eigentümer tun. Nach Ablauf der Frist werden nicht abgeholte Gegenstände ohne Kostenfolge für die Angehörigen beseitigt. Nachträgliche Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. In die Namensliste der betroffenen Grabstellen kann bei der Friedhofwartung oder bei den Einwohnerdiensten im Stadthaus Arbon Einsicht genommen werden.

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