Arbon, 21. Dezember 2021
Stimmvolk entscheidet über Gestaltungsplan Riva
Ab dem 26. November 2021 lag der Gestaltungsplan Riva für zwanzig Tage öffentlich auf. Während dieser Frist sind acht Einsprachen eingegangen, und das fakultative Referendum wurde ergriffen.
Gestützt auf § 29 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes erfolgte zwischen dem 26. November und 16. Dezember 2021 die öffentliche Auflage des Gestaltungsplans Riva. Während dieser Auflagefrist sind acht Einsprachen eingegangen, welche nun vom Stadtrat behandelt werden.
Zudem hatte die Bevölkerung gemäss § 24 PBG die Möglichkeit, das fakultative Referendum zu ergreifen, wenn dies von mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten verlangt wird, also konkret von 836 Personen. Mit dem fristgerechten Eingang von 1673 gültigen Unterschriften ist ein fakultatives Referendum ergriffen worden. Die Bevölkerung der Stadt Arbon erhält somit die Gelegenheit, über den Gestaltungsplan Riva abzustimmen.
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