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Arbon, 31. März 2020

Mitteilung des RFS: Baugesuche werden weiterhin öffentlich aufgelegt

In den Politischen Gemeinden im Oberthurgau wird es weiterhin möglich sein, öffentliche Auflagen in den Gemeindehäusern und Bauverwaltungen einzusehen. Die Gemeinden haben sich darauf unter dem Dach des Regionalen Führungsstabs geeinigt.

Wichtiges Instrument für das Volk

Geschäfte und Restaurationsbetriebe bleiben wegen des Coronavirus noch mindestens bis zum 19. April 2020 geschlossen, die Gemeinde- sowie Stadtverwaltungen sind aber weiterhin erreichbar und die Mitarbeitenden in den öffentlichen Verwaltungen leisten in diesen Tagen oft Sonderschichten zum Wohle der Bevölkerung.

Baueingaben und die Geschäfte mit öffentlichen Auflagen sollen weiterhin ermöglicht und so einen Dienst an den Bauwilligen und am Gewerbe geleistet werden. Deshalb haben die Oberthurgauer Gemeinden gemeinsam entschieden, öffentliche Auflagen durchzuführen.

Hygienevorschriften vom Bund werden berücksichtigt

Die Durchführung der öffentlichen Auflagen ist in der momentanen Zeit allerdings nur unter besonderen Umständen möglich, um die Vorschriften des Bundes einhalten zu können. Viele Verwaltungen vereinbaren Termine auf telefonische oder schriftliche Voranmeldung. Damit kann den Besucherzahlen, den engen Platzverhältnissen in verschiedenen Verwaltungen und dem Anspruch der Einhaltung der Abstandsregel volle Aufmerksamkeit geleistet werden. So wird den Auflageinteressierten und den Mitarbeitenden grösstmöglicher Schutz geboten.

Weitere Massnahmen, um das Angebot gewährleisten zu können, werden von den Politischen Gemeinden selbst ergriffen und durchgesetzt. Der Regionale Führungsstab erhofft sich dadurch die Möglichkeit der Weiterführung der Geschäfte, ohne die Oberthurgauerinnen und Oberthurgauer einer unnötigen Ansteckungsgefahr auszusetzen.

www.rfs-oberthurgau.ch

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