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Arbon, 17. August 2020
Schutzplan 2017 mit Ausnahmen in Kraft gesetzt
2016 nahm sich eine Arbeitsgruppe der Aufgabe an, nicht im Arboner Schutzplan der Natur- und Kulturobjekte enthaltene Objekte aus dem kantonalen Hinweisinventar erneut auf ihre Schutzwürdigkeit zu überprüfen. Dies hatte das kantonale Departement für Bau und Umwelt (DBU) als Voraussetzung für die Genehmigung des revidierten Schutzplans von 2014 gefordert. Die Arbeitsgruppe bestimmte 123 Gebäude, die zusätzlich in den Schutzplan aufgenommen werden sollten. Diese Ergänzung lag im Juni 2017 öffentlich auf.
Die 38 eingereichten Einsprachen wurden umfassend bearbeitet. Einige liessen sich in Zusammenarbeit mit dem Heimatschutz mittels Vergleich (teilweise Unterschutzstellung) bereinigen. Über die restlichen Einsprachen hat der Stadtrat entschieden. In der Folge wurde der Schutzplan wiederum dem DBU zur Genehmigung eingereicht.
Ende Mai 2020 hat das DBU den Schutzplan 2017 mit zwei Vorbehalten genehmigt, welche zur Neubeurteilung zurückgewiesen wurden. Den angepassten Schutzplan hat der Arboner Stadtrat am 27. Juli in Kraft gesetzt. Ausgenommen sind dabei die beiden Objekte, deren Unterschutzstellung durch das DBU nicht genehmigt wurden. Ausgenommen ist ferner ein Objekt, bei dem die Eigentümerschaft den Entscheid des DBU ans Verwaltungsgericht weitergezogen hat. Der entsprechende Entscheid ist noch ausstehend.
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