Arbon, 7. Dezember 2020
Revidierte Verordnung zum Gebührentarif tritt in Kraft
Per 1. Januar 2021 setzt der Stadtrat die revidierte Verordnung zum Gebührentarif der Stadt Arbon für Dienstleistungen der Stadtverwaltung in Kraft. Die Revision betrifft das Bestattungswesen, die Feuerwehr sowie den Campingplatz und den Hafen. So werden im Bestattungswesen Gebühren für die städtischen Gemeinschaftsgräber und für Abdankungen durch das Friedhofpersonal angepasst. Bei der Feuerwehr wird die Verrechnung von Einsatzkosten wie auch die Haftung neu geregelt. Die vom Stadtparlament angeregte Tariferhöhung für Camping-Dauermieter wird im angepasssten Gebührentarif ebenfalls abgebildet. Zudem werden verschiedene Gebühren für Tagesgäste jenen der umliegenden Campingplätze angeglichen. In Absprache mit der Hafenkommission wird in der Tarifgestaltung bei den Gästeplätzen neu die Bootslänge mitberücksichtigt. Ausserdem wird künftig auch in Arbon eine Bearbeitungsgebühr für die jährliche Überarbeitung der Warteliste erhoben.
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