Arbon, 21. August 2020
Vollstreckung einstweilen ausgesetzt
Wie am 12. August 2020 kommuniziert, hat der Stadtrat an seiner Sitzung vom vergangenen Montag, 10. August angeordnet, dass das Nutzungsverbot der "Rotes Kreuz"-Pergolen ab dem 24. August 2020 um 08.00 Uhr zwangsweise durchgesetzt wird, sofern sich der Betreiber dann noch immer nicht an das Verbot halten würde.
Am 21. August 2020 wurde der Stadtrat kurzfristig durch das Verwaltungsgericht informiert, dass doch noch ein Rechtsmittel ergriffen worden ist. Das Verwaltungsgericht weist die Stadt zudem an, bis zum Entscheid über die beantragte aufschiebende Wirkung sämtliche Vollstreckungsmassnahmen zu unterlassen. Der Stadtrat hat deshalb die bereits anberaumte Vollstreckung einstweilen ausgesetzt, bis das Verwaltungsgericht in dieser Sache entschieden hat.
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