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Arbon, 12. August 2020

Nutzungsverbot der "Rotes Kreuz"-Pergolen wird durchgesetzt

Am 3. Juni 2020 hat die Stadt ein Nutzungsverbot für die beiden Pergolen des Hotel-Restaurants Rotes Kreuz in Arbon ausgesprochen, die widerrechtlich erstellt worden waren. Während der Betreiber das Verbot bisher ignorierte, hat das kantonale Departement für Bau und Umwelt (DBU) mittlerweile den Entscheid des Arboner Stadtrats bestätigt. Der Entscheid des DBU ist nicht mehr weitergezogen worden. Das Nutzungsverbot ist somit nun nicht nur vollstreckbar, sondern auch rechtskräftig. So hat der Stadtrat an seiner Sitzung vom vergangenen Montag, 10. August angeordnet, dass das Nutzungsverbot ab dem 24. August 2020 um 08.00 Uhr zwangsweise durchgesetzt wird, sofern sich der Betreiber noch immer nicht an das Verbot hält.

"Es liegt uns fern, touristischen Leistungserbringern das Leben schwer zu machen", betont Stadtpräsident Dominik Diezi. "Vielmehr geht es darum, dass wir widerrechtliches Handeln unter keinen Umständen dulden wollen."

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