Arbon, 22. September 2020
Neuerungen bei Baugesuchen
Ab dem 1. Oktober 2020 werden im Thurgau sämtliche Baugesuche beim Kanton eingescannt. Aus diesem Grund sind künftig folgende Vorgaben zu beachten:
Baugesuche müssen in mindestens fünffacher Ausführung eingereicht werden.
Es dürfen nur die neuen, kantonalen Formulare mit Strichcode verwendet werden.
Diese können auf der Website https://raumentwicklung.tg.ch/ unter "Publikationen und Downloads" heruntergeladen werden.
Die Unterlagen sind neu in loser Form (keine Broschüren, Klammern, Bostitch, Register o. ä.) und auf weissem Papier im Format A4 oder A3 gedruckt einzureichen.
Pläne dürfen das Format A0 nicht übersteigen.
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