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Arbon, 30. Juni 2020

Keine Ampel beim Schulhaus Seegarten

Der Fussgängerübergang über die Romanshornerstrasse beim Schulhaus Seegarten sei aus baulicher Sicht in Ordnung, stelle für 4- bis 8-Jährige jedoch eine Herausforderung dar. Die Installation einer Lichtsignalanlage sei aber die falsche Massnahme. Zu diesem Schluss kommt die Beratungsstelle für Unfallverhütung in einem Gutachten, das der Kanton in Auftrag gegeben hatte.

Im Juli 2019 forderten rund einhundert Unterzeichnende die Primarschulgemeinde (PSG) Arbon in einer Petition auf, sie in ihrem Anliegen zu unterstützen: Der bestehende Fussgängerübergang mit Mittelinsel an der Romanshornerstrasse auf Höhe der Bushaltestelle Seemoosholz müsse so ausgebaut werden, dass die Querung der Strasse für die Kindergarten- und Schulkinder sicherer werde. Konkret wurde die Installation einer Lichtsignalanlage verlangt. Zu prüfen sei ausserdem das Anbringen der Markierung "Hinweis auf Kinder" auf der Fahrbahn vor dem Fussgängerstreifen.

Als zuständige Instanz beauftragte das Tiefbauamt des Kantons Thurgau in der Folge die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) mit der Erstellung eines Gutachtens zur Verkehrssicherheit an dieser Stelle. Dieses Gutachten liegt nun vor.

Keine zusätzliche Markierung auf der Strasse

In ihrem Gutachten beurteilt die BFU den Fussgängerübergang bei den Haltestellen Seemoosholz als "grundsätzlich in Ordnung": Sie begrüsst grundsätzlich den Fussgängerstreifen mit Mittelinsel an dieser Position und stellt fest, dass die notwendigen Sichtweiten eingehalten werden. Allerdings sei beim Fussweg auf der Südseite darauf zu achten, dass die Bepflanzung regelmässig zurückgeschnitten werde.

Das Anbringen der Markierung "Hinweis auf Kinder" auf der Fahrbahn hätte aus Sicht der BFU im vorliegenden Fall geprüft werden können. Unter Berücksichtigung der Thurgauer Richtlinien und gestützt auf die gängige Praxis könne diese Markierung im vorliegenden Fall jedoch nicht angebracht werden. Diese Position habe der Kanton an einer Besprechung Anfang Juni 2020 vertreten. Aus diesem Grund verzichten die Verantwortlichen seitens Stadt darauf, beim Kanton das Anbringen eines solchen Hinweises zu beantragen.

Ampel als falsches Mittel

Von der geforderten Lichtsignalanlage rät die BFU in ihrem Gutachten explizit ab: Kinder bis 8 Jahre seien aufgrund ihrer entwicklungspsychologischen Kompetenzen bei einer Lichtsignalanlage in der Regel überfordert. Die Installation einer Ampel führe demnach nicht zur von den Petitionären erhofften Entschärfung der Situation.

Begleiten verbessert die Sicherheit

Die BFU empfiehlt vielmehr, dass die Kinder beim Queren der Strasse begleitet werden – entweder einzeln durch ihre Eltern oder mittels Pedibus. Dabei begleiten Erwachsene, meist Freiwillige, eine Gruppe von Kindern zu Fuss zur Schule. Positiv bewertet die BFU in ihrem Gutachten, dass die PSG Arbon bereits Anstrengungen in dieser Richtung unternehme. Weiter führe die Schulgemeinde auch regelmässige Massnahmen zur Verkehrserziehung durch und vermittle zusätzliche Empfehlungen zum Verhalten auf dem Schulweg. Die PSG Arbon ist sich der Herausforderung bewusst, die vielbefahrene Strassen für den Schulweg darstellen. In Zusammenarbeit mit Eltern und Kindern werden konstruktive Lösungen gesucht. Dabei gilt: Man wählt nicht den kürzesten, sondern den sichersten Schulweg.

Das Gutachten der BFU kann von Freitag, 3. Juli bis Freitag, 2. Oktober im Sekretariat der Stadtkanzlei eingesehen werden (Stadthaus Arbon, Hauptstrasse 12, 2. OG).

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