Arbon, 28. Januar 2020
Grabräumungen auf dem Friedhof
Im April 2020 werden auf dem Friedhof Arbon im Feld West 110 Erdbestattungsgräber aus den Jahren 1994 bis 1999 geräumt, dies nach Ablauf der allgemein gültigen Ruhezeit von 20 Jahren (Friedhofordnung Art. 15). Die Räumung erfolgt nur oberflächlich, es werden also nur die Denkmäler und Bepflanzungen entfernt. Die sterblichen Überreste verbleiben im Erdreich.
Die Eigentümer von Grabmälern sind berechtigt, die Gegenstände auf den Gräbern nach vorheriger Meldung an die Friedhofverwaltung zwischen dem 1. und dem 18. April zu entfernen. Drittpersonen dürfen dies nur mit schriftlicher Ermächtigung der jeweiligen Eigentümer tun. Nach Ablauf der Frist werden nicht abgeholte Gegenstände ohne Kostenfolge für die An-gehörigen beseitigt. Nachträgliche Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. In die Namensliste der betroffenen Grabstellen kann bei der Friedhofwartung oder bei den Einwohnerdiensten der Stadt Arbon Einsicht genommen werden.
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