Arbon, 24. November 2020
Beitrags-, Gebühren- und Abgabenreglement wird teilrevidiert
In der Schweiz gibt es rund 600 Verteilnetzbetreiber, die ihre Kunden mit Strom versorgen. Für die damit verbundene Nutzung des öffentlichen Grundes erheben zwei Drittel der Gemeinden und Kantone von den Verteilnetzbetreibern eine Konzessionsabgabe. Dies ist bei der Stadt Arbon für die Werkleitungen im Bereich Strom und Wasser sowie Gas und Fernwärme der Fall.
Die bundesgerichtliche Rechtsprechung hat seit 2017 in mehreren Leitentscheiden sowohl Konzessionsabgaben als auch Netzanschlussgebühren und Netzkostenbeiträge für Strom als öffentliche Abgaben qualifiziert. Dies hat der Arboner Stadtrat zum Anlass genommen, die eigenen Rechtsgrundlagen zu überprüfen. Mit Versand vom 24. November 2020 hat er das von ihm ergänzte Beitrags-, Gebühren- und Abgabenreglement zur Beratung an das Stadtparlament überwiesen.
Die bestehende Regelung hat sich im Grundsatz bewährt. Die Tarife der Stadt Arbon liegen im Vergleich zu anderen Gemeinden im Durchschnitt. Wo das nicht der Fall war, hat der Stadtrat tarifliche Anpassungen vorgenommen. Der Stadtrat strebt jedoch insgesamt kostenneutrale Tarifanpassungen an.
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