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Arbon, 11. Mai 2020
Arboner Mietzinsrichtlinien werden angepasst
Die Arboner Sozialhilfebehörde hat am 23. April entschieden, die Mietzinslimiten per Juni 2020 zu senken. Mietzinslimiten halten objektiv angemessene Unterstützungsleistungen für das Wohnen während dem Bezug von Sozialhilfeleistungen fest. Unter Berücksichtigung der lokalen Marktverhältnisse überprüft das Sozialamt Arbon die geltenden Maximalmietzinse regelmässig. Die Mietzinsrichtlinien dürfen nicht dazu dienen, den Zu- oder Wegzug von wirtschaftlich schwachen Personen zu steuern.
Die Wüst Partner AG unterstützt Gemeinden bei der Festsetzung der Mietzinslimiten. In Zusammenarbeit mit der SKOS (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe) hat Wüst Partner ein Faktenblatt für marktgerechte Mietzinslimiten entwickelt. Die Basis bilden aktuell beobachtete Mieten, Angebotsmenge und Erfahrungswerte. Das Faktenblatt der Wüst Partner AG zeigt, dass sich die Mietzinsen im Arboner Wohnungsmarkt seit der letzten Anpassung der Richtlinien im März 2017 nochmals reduziert haben und eine Senkung der Maximalmietzinse angezeigt ist. Die ab 1. Juni 2020 geltenden Mietzinsrichtlinien können hier abgerufen werden.
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