Arbon, 21. Mai 2019
21 Stellungnahmen zum Gestaltungsplan Riva
Vom 5. April bis 3. Mai 2019 hatten Arbonerinnen und Arboner Gelegenheit, sich im Rahmen einer öffentlichen Mitwirkung zum Gestaltungsplan Riva vernehmen zu lassen. Fristgerecht gingen 21 Stellungnahmen ein.
Der Gestaltungsplan Riva umfasst die Parzelle 1802 („Fenster zum See“), die sich im Besitz der Stadt Arbon befindet, sowie Parzelle 1800, auf dem das ehemalige Hotel Metropol steht. Die Eigentümerin dieses Grundstücks, die Firma HRS Real Estate, beabsichtigt, das Areal an dieser attraktiven Lage neu zu bebauen. Das Siegerprojekt „Riva“ aus dem Architekturwettbewerb 2013 war Grundlage für die Ausarbeitung des architektonischen Konzepts und des Gestaltungsplans.
Neuer Stadtrat berät über Stellungnahmen
Der Gestaltungsplan war an einer öffentlichen Veranstaltung am 9. April 2019 im Seeparksaal vorgestellt worden. Vom 5. April bis 3. Mai 2019 hatte die Bevölkerung die Möglichkeit, sich im Rahmen einer öffentlichen Mitwirkung dazu einzubringen. Es wurden 21 Stellungnahmen eingereicht. Der Stadtrat bedankt sich für die Eingaben und das damit verbundene Engagement. Die Eingaben werden vom neuen Stadtrat beraten und die Mitwirkenden anschliessend über das Ergebnis informiert.
Pro- und Kontra-Stimmen
Eingegangen sind sowohl positive wie auch negative Stellungnahmen. Positiv gewertet wurden die grosszügigen grünen Anlagen mit spannender Architektur. Das Projekt eigne sich für die aussergewöhnliche Lage am See. Die geplanten Hochhäuser stünden im Dialog mit Arbons bestehenden Türmen (Schädlerturm, Schlossturm, Kirchturm St. Martin, evangelischer Kirchturm) und könnten neue Wahrzeichen von Arbon werden.
Gegner des Projekts argumentierten, die Türme seien architektonisch schwerfällig und passen nicht ins Ortsbild. Die dahinterliegende Häuserzeile aus der Jahrhundertwende werde „erdrückt“. Ausserdem müsse das behördenverbindliche Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung (ISOS) beachtet werden.
Das „ISOS“ wurde in den meisten negativen Stellungnahmen erwähnt. In diesem Zusammenhang weist die Stadtentwicklung darauf hin, dass bei jedem Gestaltungsplan eine Überprüfung hinsichtlich ISOS erfolgt.
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