Arbon, 26. Juni 2019
Gestaltungsplan Amriswilerstrasse soll aufgehoben werden
Das Gebiet des Gestaltungsplans Amriswilerstrasse umfasst die von der Rossweidstrasse erschlossenen Parzellen nördlich der Amriswilerstrasse. Westlich und nördlich wird das Ge-biet durch die Gewerbezone (AFG-Betriebe im Gebiet Winzelnwies Süd, Steineloh) begrenzt.
Der Gestaltungsplan wurde im April 2006 in Zusammenhang mit der Erschliessung des Baugebiets erlassen, als Reaktion auf die Lärmbelastung durch die Amriswilerstrasse. Im Gestaltungsplan sind Gebäudeabstände festgelegt, die nicht mehr geltendem Recht entsprechen. Ausserdem sieht der Gestaltungsplan Pflanzungen vor, die aufgrund von Sichteinschränkungen in Konflikt mit dem kantonalen Strassengesetz stehen. Der Gestaltungsplan soll deshalb aufgehoben werden.
Betroffene und Interessierte können sich im Rahmen einer öffentlichen Mitwirkung zur vorgesehenen Aufhebung des Gestaltungsplans Amriswilerstrasse einbringen. Die Frist dafür läuft vom 28. Juni bis zum 17. Juli 2019. Die relevanten Dokumente sind bei der Abteilung Bau/Umwelt einsehbar und finden sich zudem auf www.arbon.ch im Bereich Stadtentwicklung unter „Gestaltungspläne“.
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