Arbon, 12. November 2018
Reglementsverordnungen werden angepasst
Der Stadtrat hat auf Antrag von Verwaltungsstellen die Verordnungen zum Reglement über die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie zum Gebührentarif für Dienstleistungen angepasst. Die beschlossenen Änderungen treten am 1. Januar 2019 in Kraft.
Seit 2014 ist die ausführende Verordnung zum Reglement über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOR) in Kraft. Die jetzt vorgenommenen Änderungen betreffen den Gebührentarif sowie Bestimmungen über die Gebührenpflicht, die Zuständigkeit und allenfalls Befreiung. Im Bereich Gastgewerbe müssen zahlungsunwillige Wirte damit rechnen, dass sie ihren Betrieb bis zum Begleichen der Schuld schliessen müssen. Hundehaltern, die notorisch die Hundesteuer nicht bezahlen, kann nach einem erfolglos geführten Mahnprozess der Hund weggenommen werden, bis die Zahlung erfolgt. Die Massnahmen ersetzen ein aufwändiges und teures Verfahren über das Betreibungsamt.
Punktuell angepasst wird auch die Verordnung zum Gebührentarif der Stadt Arbon. Dem Aufwand entsprechend sind künftig Beglaubigungen von Urkunden teurer. Eine Preiskorrektur erfolgt für die Nutzung von Grabstellen bei der Urnengedenkwand. Änderungen im Tarifwesen wurden für das Schwimm- und Strandbad, den Seeparksaal und den Hafen vorgenommen. Die bereits im Juni vom Stadtrat beschlossenen Preisanpassungen bei der Grünabfuhr mussten ebenfalls in den Gebührentarif aufgenommen werden.
Kontakt für weitere Informationen:
Schnellzugriff
Hauptstrasse 12
9320 Arbon
Öffnungszeiten Stadtverwaltung
| Montag | 08.30–12.00 | 14.00–17.00 |
| Dienstag | 08.30–12.00 | 14.00–17.00 |
| Mittwoch | 08.30–12.00 | 14.00–17.00 |
| Donnerstag | 08.30–12.00 | 14.00–18.00 |
| Freitag | 08.30–14.00 durchgehend |

