Arbon, 17. Dezember 2018
Neues Parkierreglement tritt 2019 in Kraft
Am 27. Februar 2018 genehmigte das Arboner Stadtparlament das neue Parkierreglement. Mit der Genehmigung der Verordnung setzt der Stadtrat das Parkierreglement mit Parkierzonenplan auf den 1. Januar 2019 in Kraft.
Mit dem Inkrafttreten des neu bezeichneten Reglements wird das bisherige „Reglement über das Abstellen von Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen und Plätzen (Parkierungsreglement)“ abgelöst. Das neue Parkierreglement unterscheidet nicht mehr zwischen gebührenpflichtigen Kurzzeit- und Langzeitparkierzonen. Die neue monetär bewirtschaftete Parkierzone ist grundsätzlich an allen Wochentagen von 8 bis 19 Uhr gebührenpflichtig. In der Verordnung lässt der Stadtrat Abweichungen zu diesen Grundsätzen zu.
Parkieranlagen mit Schranken werden rund um die Uhr bewirtschaftet. Das Parkieren ab der ersten Minute kostet wie bisher 1 Franken pro Stunde und liegt damit im tiefsten Bereich des reglementarischen Gebührenrahmens von mindestens 1 Franken und höchstens 2 Franken pro Stunde. Die neue maximale Tagesgebühr beträgt 8 Franken.
Der bisherige Gebietstypenplan wurde durch einen Parkierzonenplan ersetzt. Dieser Plan zeigt auf, wo in Arbon gebührenpflichtig, mit der Parkscheibe für Blaue Zonen, kurzzeitig max. 30 Minuten oder ohne Einschränkungen parkiert werden kann.
Anstelle der Blauen Zone sollen der Engelplatz und die Hafenstrasse monetär bewirtschaftet werden. Ab 2019 wird auch der Parkplatz Strandbad vom 1. April bis 30. September zwischen 8 und 19 Uhr monetär bewirtschaftet. Beim Stadthaus wurden zwei neue Kurzzeitparkierfelder für max. 30 Minuten eingerichtet.
Die Modalitäten für Dauerparkierbewilligungen für Anwohnende sind sowohl für die Blauen Zonen als auch für die monetär bewirtschafteten Zonen geregelt. Die Kosten betragen 40 Franken im Monat oder 440 Franken im Jahr, wobei das Parkieren in der Nacht inbegriffen ist. Diese Parkierbewilligungen können über www.parkingpay.ch beantragt und bezogen werden.
Das Parkieren in der Nacht auf öffentlichem Grund auf allen Parkierflächen innerhalb der Politischen Gemeinde Arbon bleibt gebührenpflichtig und kostet wie bis anhin pro Personenwagen 30 Franken im Monat.
Bereits anfangs Juli 2018 hat der Stadtrat vorzeitig auf Antrag von Ladengeschäften einen Bestandteil des neuen Reglements in Kraft gesetzt, wonach auf deren bewirtschafteten Parkierflächen erst ab der 61. Minute (vorher ab der 31. Minute) Gebühren zu erheben sind.
Alle relevanten Informationen finden sich ganz unten auf der Seite Merkblätter und Reglemente.
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