Arbon, 15. Januar 2018
Neues Feuerschutzreglement in Kraft gesetzt
Rückwirkend per 1. Januar 2018 hat der Stadtrat Arbon das neue Feuerschutzreglement in Kraft gesetzt. Dieses war am 7. November 2017 vom Stadtparlament genehmigt worden. Das neue Reglement ersetzt seinen Vorgänger vom 29. März 1999 (gültig seit 1. Januar 2000). Herausragendes Merkmal des neuen Reglements ist die Erhöhung der Dienstalterspflicht von 50 auf 52 Jahre. Dadurch sollen Erfahrung, Kompetenz und Motivation von langjährigen Angehörigen der Feuerwehr besser genutzt werden können. Mit der Anhebung des Dienstalters geht einher, dass Personen, die keinen Feuerwehrdienst leisten, länger eine Ersatzabgabe zu entrichten haben. Die zusätzlichen Mittel werden primär für den qualitativen Erhalt und die Erneuerung der Feuerwehr-Infrastruktur eingesetzt. Um die betrieblichen, steuerlichen und finanziellen Vorteile zu nutzen, erfolgt die Inkraftsetzung des Feuerschutzreglements Arbon rückwirkend auf den 1. Januar 2018.
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