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Arbon, 13. November 2018

Schutzplan 2014 in Kraft gesetzt

Am 10. September 2018 hat das kantonale Departement für Bau und Umwelt die Schutzplanänderung von 2014 genehmigt. Der revidierte Schutzplan wurde am 5. November vom Arboner Stadtrat mit Vorbehalt in Kraft gesetzt.

Zwischen 2012 und 2014 wurde der Arboner Schutzplan revidiert und 2014 zunächst vom Stadtparlament und dann auch vom Volk angenommen. Das Departement für Bau und Umwelt (DBU) befand den Schutzplan jedoch als nicht genehmigungsfähig, dies wegen zu grosser Differenzen zum kantonalen Hinweisinventar. Das DBU stellte eine Bewilligung des revidierten Schutzplans in Aussicht, unter der Voraussetzung, dass die nicht im Schutzplan enthaltenen Objekte aus dem kantonalen Hinweisinventar erneut auf ihre Schutzwürdigkeit überprüft würden.

2016 nahm sich eine Arbeitsgruppe dieser Aufgabe an. Sie bestimmte 123 Gebäude, die zusätzlich in den Schutzplan aufgenommen werden sollten. Diese Ergänzung wurde im Juni 2017 öffentlich aufgelegt. Damit konnte die Sistierung der Schutzplangenehmigung aufgehoben werden. Während der öffentlichen Auflage der Ergänzung des Schutzplans im Juni 2017 wurden 38 Einsprachen eingereicht. Diese wurden umfassend bearbeitet und überall ein Augenschein durchgeführt. Einige Einsprachen konnten in Zusammenarbeit mit dem Heimatschutz mittels eines Vergleichs (teilweise Unterschutzstellung) bereinigt werden. Über die restlichen Einsprachen entscheidet der Stadtrat noch dieses Jahr. Anfangs des Jahres 2019 ist eine Änderungsauflage geplant.

Am 10. September 2018 hat das Departement für Bau und Umwelt die Schutzplanänderung von 2014 mit Vorbehalt genehmigt und über die damaligen offenen Rekurse entschieden. Innerhalb der Beschwerdefrist hatten drei Eigentümer Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht. Der Arboner Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 5. November 2018 den Schutzplan 2014 in Kraft gesetzt, vorbehältlich der drei Objekte, welche die Beschwerden betrafen.

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