Arbon, 7. November 2017
Öffentliche Mitwirkung zur Revision der Ortsplanung
Noch bis Ende Jahr läuft die öffentliche Mitwirkung zur Revision der Ortsplanung: Die Arboner Bevölkerung kann Dokumente und Pläne einsehen und sich dazu einzubringen. Die relevanten Unterlagen sind in einer Ausstellung im Stadthaus zu sehen und finden sich auch auf der städtischen Website.
Seit dem 8. September 2017 können sich Interessierte und Betroffene zur laufenden Revision der Ortsplanung äussern. Diese Möglichkeit wurde bisher erst zweimal genutzt. Die beiden erhaltenen Eingaben betreffen die geplante Umzonung und verdichtete Überbauung in Steineloh beim AFG-Center sowie den vorgesehenen Hochhausstandort beim heutigen Hotel Metropol.
Die Revision der Ortsplanung umfasst die Aktualisierung des Richtplans, des Zonenplans und des Baureglements. Da wegen verändertem kantonalem Recht für den Oberthurgau ein Musterbaureglement erarbeitet wurde, konnte das kommunale Arboner Baureglement auf dieser Grundlage angepasst werden. Der Zonenplan stellt dabei die Inhalte auf einem Plan dar.
Einführung neuer Bezeichnungen
Daraus ergeben sich die wichtigsten Änderungen. So haben die Zonen neue Bezeichnungen erhalten. Die bisherige „Wohn- und Gewerbezone mittlerer Baudichte (WG-m)“ etwa heisst neu „Wohn- und Arbeitszone mittlerer Baudichte (WA3)“. Neu ist auch das Mass für die Bebauungsdichte. Was früher die „Ausnützungsziffer“ war, ist heute die „Geschossflächenziffer“. Zweck ist die kantonale Vereinheitlichung von Baubegriffen in den Ortsplanungen, die in allen Thurgauer Gemeinden überarbeitet werden müssen. Ebenfalls aus dem veränderten übergeordneten Recht ergeben sich die neuen Regelungen zur Höhenmessweise von Gebäuden.
Separat dargestellte Gefahrenzonen
Nachdem in den Jahren zuvor für die ganze Schweiz umfassende Gefahrenkarten erarbeitet wurden, müssen diese in Form von Gefahrenzonen in die Zonenpläne der Städte und Gemeinden eingebracht werden. Umgesetzt ist dies aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem im Plan separat dargestellten Kartenbild. Schliesslich müssen die Gemeinden Standorte für höhere Häuser und Hochhäuser festlegen. Verankert ist dies im Baureglement, welches auf das „Konzept zu Gebieten für höhere Häuser und Hochhäuser“ verbindlich verweist.
Arboner Besonderheiten
Ausserdem gibt es Arbon-spezifische Änderungen. Neu wird für den Hafendamm und im Bereich Buchhorn die Touristik- und Freizeitzone eingeführt. Diese soll eine zukünftige angemessene Ausstattung mit Einrichtungen und Anlagen ermöglichen, die sich in die bestehenden Grünräume einfügt. Dabei sind jeweils Gestaltungspläne zu erstellen, es bietet sich die Möglichkeit zur Mitwirkung. Sogenannte Mischzonen ohne klare Zuweisung als Wohn- oder Gewerbezone sind im neuen Zonenplan reduziert. Das ermöglicht eine bessere Raumordnung und höhere Planungssicherheit. Die in Arbon bisher weit verbreiteten Vorgartenschutzzonen wurden auf typische Gebiete reduziert.
Das Baureglement sieht neu eine Planungs- und Baukommission vor. Diese soll Verwaltungsprozesse vereinfachen, indem sie etwa über kleinere Baugesuche entscheiden oder Geschäfte der Ortsplanung vorberaten soll. Damit kann der Stadtrat entlastet und der Prozess insgesamt beschleunigt werden.
Weitere Änderungen betreffen u. a. Regelungen zu Parkfeldern, Reklameanlagen, Antennen- und Mobilfunkanlagen sowie zu erneuerbaren Energien und vorgeschriebenen Energiekonzepten. Diese und grösstenteils auch die oben angeführten Arbon-spezifischen Änderungen lagen bereits 2013 öffentlich auf. Einsprachen gegen diese Inhalte gab es damals keine.
Mitwirkung noch bis Ende Jahr
Die Phase der öffentlichen Mitwirkung läuft bis zum 31. Dezember 2017, die öffentliche Auflage erfolgt voraussichtlich im Frühjahr 2018. Noch bis zum 22. Dezember ist im 3. Geschoss des Stadthauses die Ausstellung zur Revision der Ortsplanung zu sehen. Zudem sind sämtliche Unterlagen unter www.arbon.ch (Bereich „Stadtentwicklung“) abrufbar. Thomas Wiegand, Leiter der Stabsstelle Stadtentwicklung, ist gern bereit, Termine zu vereinbaren, um Fragen zu beantworten.
Kontakt für weitere Informationen:
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