Arbon, 10. April 2017
Arealordnung für den Jakob-Züllig-Park
Sich mehrende Fälle von Nachtruhestörung haben den Stadtrat bewogen, eine Arealordnung für den Jakob-Züllig-Park in Kraft zu setzen. Die Massnahme soll die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner verbessern.
Immer wieder haben sich Anwohnerinnen und Anwohner des Jakob-Züllig-Parks bei der Polizei und bei der städtischen Abteilung Einwohner und Sicherheit wegen Nachtruhestörungen, Alkoholexzessen und Littering im Park beschwert. Personen, die vor Ort um Ruhe und Ordnung baten, wurden verschiedentlich beschimpft. Auch gegenüber der Polizei und der Securitas verhielten sich gewisse Personengruppen wenig kooperativ. Um im Park für Ordnung zu sorgen, war oft ein unverhältnismässig grosser Zeitaufwand nötig.
Nachdem sich die Stadt bisher gegenüber einer Arealordnung zurückhaltend gezeigt hatte, soll nun zugunsten der benachbarten Bevölkerung ein Zeichen gesetzt werden. Mit der neuen Regelung können störende Personen weggewiesen werden. Anwohnerinnen und Anwohner sollen in der Folge von einer verbesserten Wohnqualität profitieren. Eine Tafel mit den neuen Bestimmungen ersetzt den bisherigen Hinweis zur Leinenpflicht.
Die Arealordnung hat rücksichtsvolles Verhalten zum Ziel: Wer sich im Park aufhält, ist gebeten, Lärm zu vermeiden und die generelle Nachtruhe ab 22 Uhr zu respektieren. Hunde sind an der Leine zu führen, Hundekot ist aufzunehmen. Abfall ist in den entsprechenden Behältern zu entsorgen. Drogen mitzuführen, zu handeln oder zu konsumieren ist ebenso untersagt wie übermässiger Alkoholkonsum. Der Aufenthalt beim Musikpavillon ist bis 22 Uhr gestattet. Nicht erlaubt sind im Pavillon die Konsumation von Esswaren und Getränken, das Rauchen sowie der Betrieb von Bild- und Tonträgern. Ausnahmen sind für bewilligte Veranstaltungen möglich. Schliesslich gilt auf dem Areal ein allgemeines Fahrverbot.
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