Arbon, 21. Dezember 2016
Stadtrat für Prüfung durch Obergericht
An seiner Sitzung vom 19. Dezember 2016 hat sich der Arboner Stadtrat mit dem Entscheid der Staatsanwaltschaft Thurgau befasst, das Strafverfahren gegen drei ehemalige Organe der Arbon Energie AG betreffend ungetreuer Geschäftsbesorgung einzustellen. Nach gründlicher Prüfung des Untersuchungsberichts der PWC Wirtschaftsprüfung, der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft und unter Berücksichtigung aller Aspekte stützt der Stadtrat das Vorgehen des Verwaltungsrats, beim Obergericht Beschwerde gegen den Einstellungsentscheid der Staatsanwaltschaft zu erheben. Grund für die Haltung des Stadtrats sind die massiven Vorwürfe, die aus der internen Untersuchung durch PWC hervorgegangen waren. Als Vertreter der Eignerschaft der Arbon Energie AG ist der Stadtrat an einer Prüfung der Vorkommnisse durch das Obergericht interessiert.
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