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Arbon, 27. Juni 2016

Neue Richtlinien für Energieförderbeiträge

Der Stadtrat Arbon hat die Richtlinien für städtische Energieförderbeiträge überarbeitet. Da der Kanton Thurgau über ein vergleichsweise grosszügiges Förderprogramm verfügt, will der Stadtrat in erster Linie Arbon-spezifische Projekte bei speziellen An-lagen und Pilotanlagen unterstützen.

Mit der Ausrichtung von Förderbeiträgen soll in der Stadt Arbon die effiziente Energienutzung unterstützt werden. Der Stadtrat hat sich in diesem Zusammenhang entschieden, den Beitrag an Sonnenkollektoren für Warmwasser zu erhöhen. Mit der Zahlung von 150 statt wie bisher 100 Franken pro Quadratmeter (ab einer Fläche von 10 Quadratmetern) soll ein zusätzlicher Anreiz für die Inbetriebnahme grösserer Anlagen geschaffen werden. Neu gefördert wird auch der Ersatz von fossilen und elektrischen Heizungsanlagen durch effiziente Wärmepumpenanlagen. Diese Massnahmen unterstützen die Ziele der Stadt Arbon in Bezug auf die CO2-Reduktion.

Beitragsgesuche sind der Energieberatungsstelle Arbon bis spätestens vier Wochen vor Beginn der Arbeiten einzureichen. Über die Ausrichtung von Förderbeiträgen entscheidet die Fachkommission für Energiefragen im Rahmen der im Jahresbudget festgelegten Mittel. Für das Jahr 2016 sind dies 20’000 Franken. Die Gesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs behandelt. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf einen Förderbeitrag. Der Entscheid der Energiekommission ist abschliessend. Der Förderbeitrag ist auf maximal 10’000 Franken limitiert und kann nur bis zur Ausschöpfung des jährlichen Budgets vergeben werden.

Die überarbeiteten Richtlinien für Energieförderbeiträge gelten seit Juni 2016. Sie sind auch online abrufbar. Für weiterführende Fragen steht die Energieberatung Arbon allen Interessierten während den ordentlichen Büroöffnungszeiten zur Verfügung.

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