Arbon, 29. Februar 2016
Auflage von Tempo-30-Massnahmen an der Rebenstrasse
Die umfangreichen Werkleitungs- und Tiefbauarbeiten an der Rebenstrasse zwischen Sonnenhügel- und Weinbergstrasse dauern voraussichtlich noch bis Juli 2016. Parallel dazu sollen in demselben Abschnitt verkehrsberuhigende Massnahmen für eine Tempo-30-Zone realisiert werden.
Die folgenden verkehrsberuhigenden Massnahmen sieht der Stadtrat in diesem Bereich vor:
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Vortritt für Fussgänger entlang der Sonnenhügelstrasse gegenüber Fahrzeugen auf der Rebenstrasse (Schliessung der Gehweglücke in der Kreuzung)
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Einengung der Fahrbahn bei der Einfahrt in die Tempo-30-Zone durch entsprechende Signalisation am Strassenrand
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Fünf Einengungen der Fahrbahn durch Platzierung von Pollern (Pfosten) am Fahrbahnrand
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Fussgängerstreifen inkl. Fahrbahneinengung an der Kreuzung Rebenstrasse / Bodmerallee
Verkehrsberuhigende Massnahmen in Form von punktuellen Erhöhungen der Fahrbahn (Vertikalversatz) sind nicht vorgesehen.
Die Auflagefrist für die verkehrsberuhigenden Massnahmen an der Rebenstrasse im Abschnitt Sonnenhügel- bis Weinbergstrasse dauert von 4. bis 23. März 2016. Der Plan der Auflage kann auch online unter www.arbon.ch/verwaltung-politik/bau-freizeit-sport abgerufen werden.
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