Schlichtungsstelle für Miete & Pacht
Bei Mietrechtsfragen geben Interessenorganisationen, aber auch staatliche Stellen Auskunft. Letztere sind auch zuständig für die Schlichtung von Streitigkeiten.
In allen Kantonen gibt es kantonale, regionale oder kommunale Schlichtungsbehörden für Miet- und Pachtverhältnisse (eine Adressliste aller Schlichtungsstellen finden Sie in der Rubrik Mietrecht/Schlichtungsbehörden des Bundesamtes für Wohnungswesen). Diese sind dazu verpflichtet, Mieter und Mieterinnen wie auch Vermieter und Vermieterinnen in allen Mietfragen zu beraten. Bei Streitigkeiten dieser Parteien bezüglich eines Mietvertrags versuchen die Schlichtungsbehörden eine gütliche Einigung zu erzielen. In einigen Fällen (namentlich: Kündigung, Erstreckung des Mietverhältnisses, Verwendung von hinterlegten Mietzinsen und Forderungen bis zu Fr. 2'000.--) können sie Entscheide fällen.
Zusammensetzung der Schlichtungsbehörde für Miete & Pacht
Unter dem Vorsitz einer unabhängigen Person ist die Schlichtungsbehörde paritätisch zu besetzen. Der Behörde haben je mindestens eine Vertreterin oder ein Vertreter der Vermieterschaft und der Mieterschaft anzugehören (Art. 274a Abs. 2 OR i.V. m. Art. 22 Abs. 1 VMWG).
Die Schlichtungsbehörde für Miete & Pacht der Stadt Arbon konstituiert sich für die Legislaturperiode 2019/2023 wie folgt:
Präsident: Luzi Schmid, Stadtrat
Stv. Präsident: Jörg Zimmermann, Stadtrat
Mitglied Mietervertreter: Jakob Auer
Mitglied Vermietervertreter: Gabriele Maassen
Ersatzmitglied Mietervertreter: Conny David-Widmer
Ersatzmitglied Vermietervertreter: Dr. iur. RA Philipp Juchli
Aktuarin: Pädön Yardong
Stv. Aktuarin: Cédrine Bähler
Zuständigkeit
Bei Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis unbeweglicher Sachen ist die Schlichtungsbehörde am Ort der gelegenen Sache zuständig, d.h. dort wo sich die Wohnung befindet. Der Wohnsitz der Parteien ist unerheblich. Die Schlichtungsbehörde Arbon ist für das Gebiet der Politischen Gemeinde Arbon (Arbon, Stachen, Frasnacht) zuständig.
Einleitung eines Verfahrens
Das Verfahren wird in der Regel durch das Einreichen eines schriftlichen Begehrens eingeleitet. Bei gewissen mietrechtlichen Streitigkeiten ist zu beachten, dass die Einleitung eines Verfahrens von der Wahrung einer Frist abhängt (z.B. Kündigungsanfechtung). Das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde ist grundsätzlich kostenlos. Dem Schlichtungsbegehren sind alle für die Beurteilung des Streitfalles notwendigen Unterlagen (Mietvertrag etc.) beizulegen.
Personen, welche andere Personen vertreten dürfen (Art. 204 ZPO), weisen sich bitte mit einer schriftlichen Vollmacht aus. Die Vollmacht beinhaltet die Ermächtigung zur Anerkennung oder zum Rückzug des Begehrens bzw. zum Abschluss eines Vergleichs.
Formulare Mietwesen
Unter folgendem kantonalen Link können Formulare für das Mietwesen heruntergeladen werden:
Auskünfte und Beratung
Das Büro der Schlichtungsstelle für Miete und Pacht befindet sich im Stadthaus Arbon, Hauptstrasse 12, im Erdgeschoss (Einwohnerdienste). Für Auskünfte und Beratung gelten die folgenden Öffnungszeiten:
Telefonische Beratung
Jeweils am Montagvormittag, Mittwochvormittag und Freitagvormittag
Persönliche Beratung auf Voranmeldung
Dienstagnachmittag 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstagnachmittag 14.00 - 18.00 Uhr
Anschrift und telefonische Auskünfte:
Frau Pädön Yardong
Hauptstrasse 12
9320 Arbon
Schnellzugriff
Hauptstrasse 12
9320 Arbon
Öffnungszeiten Stadtverwaltung
| Montag | 08.30–12.00 | 14.00–17.00 |
| Dienstag | 08.30–12.00 | 14.00–17.00 |
| Mittwoch | 08.30–12.00 | 14.00–17.00 |
| Donnerstag | 08.30–12.00 | 14.00–18.00 |
| Freitag | 08.30–14.00 durchgehend |

